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SG Hannover, 29.06.2012 - S 34 SF 65/12 E |
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Volltextveröffentlichung
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- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81
Brokdorf
Auszug aus SG Hannover, 29.06.2012 - S 34 SF 65/12
In Fällen, in denen das einstweilige Rechtsschutzverfahren vollständig die Bedeutung des Haupt-sacheverfahrens übernimmt (vgl. BVerfGE 69, 315, 363), ist eine umfassende rechtli-che Prüfung des materiellen Anspruchs bereits im Eilverfahren verfassungsrechtlich geboten. - BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91
Kruzifix im Klassenzimmer
Auszug aus SG Hannover, 29.06.2012 - S 34 SF 65/12
Nach diesem Grundsatz ist vorläufiger Rechtsschutz geboten, wenn ei-nem Antragsteller anderenfalls eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Rechtsverletzung droht, die durch die Hauptsacheentscheidung nicht mehr beseitigt werden kann (vgl. BVerfGE 93, 1, 13).